Es gibt zahlreiche Förderprogramme im Wohnungsbau zur Energieeinsparung sowohl für Altbauten als auch für Neubauten. Wer von Anfang an die ökologische Bilanz berücksichtigt wird nicht nur mit günstigen Darlehen gefördert, sondern reduziert auch die Heizkosten. So hat die KfW für den Bau von Energiespar- und Passivhäuser zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. Für Häuser, die vor 1984 fertiggestellt wurden, wurde von der KfW eine große Auswahl an Maßnahmenpaketen mit besonders günstigen Zinssätzen bereitgestellt. www.kfw-foerderdatenbank.de. Hier finden Sie auch einen interaktiven Förderberater der KfW.
Förderangebot für Privatpersonen (Auszug Internetseite www.kfw.de), Stand Nov. 2011
Im Förderprogramm Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151) erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen oderfür den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen.
Ihre Vorteile TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro JahrTilgungszuschuss: bis zu 12,5 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standardbis zu 30 Jahren Kreditlaufzeitendfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeitkostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich.
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden, bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oderMieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.
Energieeffizient Bauen Programmnummer 153
Erreicht Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, begünstigen wir Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.Ihr KfW-Darlehen im Programm 153 übernimmt 100 % der Baukosten (ohne Grundstückskosten) bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.I hre VorteileTOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,51 % effektiv pro JahrTilgungszuschuss: bis zu 10 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinsen werden nur auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt. 10 Jahre Zinsbindungkostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich.
Dieses Förderprogramm kann jeder nutzen, der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) baut oder einen entsprechenden Neubau kauft. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie bestehende Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern oder bisher nicht zum Wohnen genutzte Gebäude entsprechend umbauen.
Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen Programmnummer 152 Kredit
Im Programm Energieeffizient Sanieren (152) fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).
Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung der Wände, Wärmedämmung der Dachflächen, Wärmedämmung der Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie keinen Kredit, dann empfehlen wir Ihnen die Zuschussvariante des Programms (430). Ihre VorteileTOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichtenbis zu 30 Jahren Kreditlaufzeitkosten freie, außerplanmäßige Tilgung möglich.
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oderMieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.
Sonder-Bonus für Beratung Bei einer energetischen Sanierung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie mit Programm 431: Die KfW fördertdie professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben)Ihre VorteileFörderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Kontoindividuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten oder als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.
Erneuerbare Energien - Standard Programmnummer 270, 274 Kredit
Dieses Programm fördert z. B. Solaranlagen und kombinierte Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen). Sie können nur gewinnen! Sie profitieren von langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Ihre VorteileTOP-Konditionen: Zinssatz ab 2,07 % effektiv pro Jahrlangfristige Finanzierungtilgungsfreie Anlaufzeituniversal einsetzbar auch für große Unternehmen.
Gefördert wird z.B. die Errichtung und Erweiterung sowie der Erwerb einer Fotovoltaik-Anlage bzw. der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR. Effektivzins (Nov. 11) bei 5 bzw. 15 Jahre Zinsbindung ab 2,07 % (je nach Laufzeit und Bonität).
Im Programm Energieeffizient Sanieren (430) fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152).Der Zuschuss wird gewährt für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht,für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen oder für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Ihre Vorteile: Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.Glossar KfW-EffizienzhausWohnungseigentümergemeinschaft
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten.
Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden oderbereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).
Das Label KfW-Effizienzhaus zeichnet Häuser mit geringem Energieverbrauch aus. Die dazugehörige Zahl gibt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht – prozentual gemessen am Niveau eines in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definierten Neubaus. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt dementsprechend nur 85 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus.
Die KfW bietet im Programm Energieeffizient Bauen Förderungen für die Effizienzhaus-Standards 70 und 85 an.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms wird der Einbau von Solaranlagen, Brennwerttechnik in Verbindung mit Solaranlagen, Biomassekessel, wie z.B. Holzpelletanalagen und Wärmepumpen gefördert.
Der Bund gewährt Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Für Investitionszuschüsse ist im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig (www.bafa.de). Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss gibt es im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien". Ansprechpartner hierfür ist die Hausbank. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater.Weitere Informationen unter www.kfw.de oder http://www.kfw-foerderbank.de/.
Marktanreizprogramm (MAP):Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer EnergienVerbesserte Förderkonditionen nur noch bis 30. Dezember 2011. Seit dem 15. März 2011 gelten neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für das Marktanreizprogramm.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
• Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120,- EUR/m2 bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90,- EUR/m2
• Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt 600,- EUR bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500,- EUR
• Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600,- EUR bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der Bonus 500,- EUR
Marktanreizprogramm - Scheitholzvergaserheizung Gefördert werden Maßnahmen im Gebäudebestand. Neubauten werden nicht gefördert.
1. Basisförderung Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emission:15mg/m3) mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW werden bezuschusst. Förderfähig sind Anlagen mit einem Pufferspeichervolumen von mind. 55 l/kW Nennwärmeleistung. Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000,- EUR je Anlage.
Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Umwälzpumpen in der Heizungsanlage müssen die Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.
2. Bonusförderung Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
- Effizienzbonus In Wohngebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Effizient sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT' nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV 2009 um mind. 30 % unterschreiten oder die spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT' eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tabelle 1 Anlage 1 der EnEV 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30 % unterschreiten. Der Primärenergiebedarf muss durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Der Effizienzbonus wird nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt. Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der Basisförderung.Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt. Die Kumulation mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157) ist nicht möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar.
Marktanreizprogramm - Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Gefördert werden nur Anlagen, die bereits über ein Heizungssystem verfügen (Gebäudebestand) mit Ausnahme von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme, die auch im Neubau förderfähig sind.
1. Basisförderung Gefördert wird die Erstinstallation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung zur Heizungsunterstützung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis max. 40 m2 Bruttokollektorfläche sowie zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Der Zuschuss beträgt 120,- EUR pro angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche (ab 01.01.2012 90,- EUR). Die Mindestkollektorfläche muss bei Flachkollektoren 9 m2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m2 betragen. Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 40 Litern je m2 bei Flach- und 50 Liter je m2 bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein. Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Anlagen wird mit 45,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst. Max. werden 40 m2 gefördert.
Weitere Voraussetzungen: Förderfähig sind nur Anlagen, die mit dem europäischen Prüfzeichen Solar Keymark zertifiziert sind. Die Solarkollektoranlagen müssen mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Nach der Installation einer Solaranlage zur Raumheizung (bzw. Heizungsunterstützung) muss kein hydraulicher Abgleich der Heizungsanlage mehr erfolgen.
2. Bonusförderung Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Die Anforderungen der Richtlinie an die Wärmepumpe und an die Biomasseanlage gemäß Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
- Kesseltauschbonus Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage und gleichzeitiger Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel (Öl oder Gas), erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Umwälzpumpen müssen die Effizienzanforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.
- Effizienzbonus In Wohngebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Effizient sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT' nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV 2009 um mind. 30 % unterschreiten. Der Primärenergiebedarf muss durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Der Effizienzbonus wird nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt das 1,5-fache der Basisförderung.
- Solarpumpenbonus Der Einsatz effizienter Solarkollektorpumpen wird mit 50,- EUR je Pumpe unabhängig von der Anzahl der Pumpen pro Anlage gefördert. Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motorbauweise.Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt. Die Kumulation mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157) ist nicht möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird. Der Kesselaustauschbonus und der Effizienzbonus sowie der regenerative Kombinationsbonus und der Effiziensbonus sind nicht kombinierbar.
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Pelletheizungen
Gefördert werden Maßnahmen im Gebäudebestand. Neubauten werden nicht gefördert.
1. Basisförderung Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) werden im Gebäudebestand gefördert. Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei 89 % liegen. Zu den förderfähigen Pelletkesseln gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Pufferspeichervolumen von mind. 55 l pro kW Nennwärmeleistung verfügen.
Der Zuschuss beträgt 36,- EUR je kW errichtete installierte Nennwärmeleistung. Der Zuschuss beträgt mind. bei: - Pelletöfen mit Wassertasche: 1.000,- EUR - Pelletkesseln: 2.000,- EUR - Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher von mind. 30 l pro kW: 2.500,- EUR
Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Umwälzpumpen in der Heizungsanlage müssen die Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche.
2. Bonusförderung Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
- Effizienzbonus In Wohngebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Effizient sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT' nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV 2009 um mind. 30 % unterschreiten. Der Primärenergiebedarf muss durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Der Effizienzbonus wird nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt. Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der Basisförderung.
3. Innovationsförderung Die Errichtung oder Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an automatisch beschickten Anlagen bis 100 kW wird bezuschusst. Gefördert werden folgende Anlagen: 3.1. Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt (Brennwertnutzung) Hierzu zählt die Errichtung oder Nachrüstung mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher Bei der Neuerichtung einer Heizungsanlage Anlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher wird neben der Innovationsförderung auch die Biomasseanlage gefördert. 3.2. Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel Förderfähig sind: - Errichtung oder Nachrüstung elektrostatischer Abscheider - Errichtung oder Nachrüstung filternder Abscheider (z. B. Gewebefilter, keramische Filter) - Errichtung oder Nachrüstung von Abscheider als Abgaswäscher, ohne Brennwertnutzung Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Die Förderung beträgt pauschal 500,- EUR.Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt. Die Kumulation mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157) ist nicht möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Holzhackschnitzelheizung
Gefördert werden Maßnahmen im Gebäudebestand. Neubauten werden nicht gefördert.
1. Basisförderung Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW werden im Gebäudebestand bezuschusst. Förderfähig sind Anlagen ab einem Pufferspeichervolumen von 30 l/kW Nennwärmeleistung. Zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz mit mind. 55 l/kW Nennwärmeleistung. Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000,- EUR je Anlage.
Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Umwälzpumpen in der Heizungsanlage müssen die Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.
2. Bonusförderung Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
- Effizienzbonus In Wohngebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Effizient sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT' nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV 2009 um mind. 30 % unterschreiten. Der Primärenergiebedarf muss durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Der Effizienzbonus wird nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt. Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der Basisförderung.
3. Innovationsförderung Die Errichtung oder Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an automatisch beschickten Anlagen bis 100 kW wird bezuschusst. Gefördert werden folgende Anlagen: 3.1. Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt (Brennwertnutzung) Hierzu zählt die Errichtung oder Nachrüstung mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher Bei der Neuerichtung einer Heizungsanlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher wird neben der Innovationsförderung auch die Biomasseanlage gefördert. 3.2. Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel Förderfähig sind: - Errichtung oder Nachrüstung elektrostatischer Abscheider - Errichtung oder Nachrüstung filternder Abscheider (z. B. Gewebefilter, keramische Filter) - Errichtung oder Nachrüstung von Abscheider als Abgaswäscher ohne Brennwertnutzung Die Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Die Förderung beträgt pauschal 500,- EUR.Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt. Die Kumulation mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157) ist nicht möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Wärmepumpen
Gefördert werden folgende Maßnahmen im Gebäudebestand:
1. Basisförderung Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen für die kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden sowie für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden. Die Basisförderung beträgt, mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen, bis 10 kW Nennwämeleistung 2.400,- EUR. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 20 kW erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 120,- EUR pro kW Nennwärmeleistung. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW erhalten einen Zuschuss von 100,- EUR pro kW Nennwärmeleistung, mind. jedoch 1.200,- EUR.
Übergangsregelung: Wegen der Änderung der Zuständigkeit für die Förderung von Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW, die ab Inkrafttreten der Richtlinie bei der KfW liegt, wird eine Übergangsvorschrift eingeführt. Förderanträge für Wärmepumpen über 100 kW können nach den Fördervoraussetzungen der BAFA für Wärmepumpen bis 100 kW gestellt werden, wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30.06.2011 liegt und kein Antrag bei der KfW gestellt wurde.
- Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen Der Zuschuss beträgt für Anlagen bis 20 kW Nennwärmeleistung pauschal 900,- EUR. Anlagen mit einer Leistung von von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW erhalten pauschal 1.200,- EUR.
Für gasbetriebene Wärmepumpen gilt: - Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 - Einbau eines Gaszählers sowie mind. eines Wärmemengenzählers zur Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen - Prüfzertifikat für COP-Wert: Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpe-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gilt: - Jahresarbeitszahl von mind. 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (bei Nichtwohngebäuden 4,0) bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mind. 3,5. Einbau eines Stromzählers sowie mind. eines Wärmemengenzählers zur Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen - Prüfzertifikat für COP-Wert: Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpe-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Voraussetzung - hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage - Umwälzpumpen in der Heizungsanlage müssen die Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen. - Ab dem 01.01.2012 müssen Wärmepumpen erweiterte technische Mindesanforderungen gemäß dem europäischen Umweltzeichen (Euroblume) einhalten. Diese Voraussetzungen gelten auch dann erfüllt, wenn die Wärmepumpe ab dem 01.01. mit dem Wärmepumpen-Gütesiegel des EHPH ausgezeichnet wurde.
2. Bonusförderung: Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 600,- EUR (ab 01.01.2012 500,- EUR). Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Fördervoraussetzung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt. Die Kumulation mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157) ist nicht möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird.Adressen
Informations- und Antragsstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 D - 65760 Eschborn fon: 06196 908-625 fax: 06196 908-800 solar@bafa.bund.de http://www.bafa.de
Die zahlreichen Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Dateien und Internetseiten:
Förderprogramm-Übersicht Bund und Land finden Sie hier
http://www.energiefoerderung.info/ sehr gute Übersicht zu allen Förderprogrammen von Bund, Land und Energieversorger nach Eingabe der Postleitzahl
www.zukunftaltbau.de umfassende Informationen des Umweltministeriums Baden-Württembergs rund um eine energieeffiziente Modernisierung.
Die Kreissparkasse Böblingen verbilligt KfW-Kredite mit ihrem Programm "Energie clever nutzen", wenn die Arbeiten durch Mitgliedsbetriebe der Handwerker-Innungen im Landkreis Böblingen durchgeführt werden.
Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen von der L-Bank, das aus Landesmitteln zusätzlich gegenüber den ohnehin schon niedrigen Zinssätzen der KfW-Programme verbilligt ist. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/umweltschutz/index.nav?ceid=100380
EnBW fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Umstellung auf Erdgas, Brennwertbonus und der Einbau einer Solarthermischen Anlage. Informationen erhalten Sie hier.
Die Förderbedingungen können Sie telefonisch anfordern: 0800 3629-428 oder im Internet hier.