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> Die Internetseite der Energieagentur Böblingen EA BB informiert umfassend über alle aktuelle Themen zu Energieeinsparung und Erneuerbare Energien: www.ea-bb.de

> neu: Internetseite der Stadt Leonberg zum Klimaschutz   Energie, Umwelt und Klimaschutz / Stadt Leonberg

> Klimaschutzmanagerin der Stadt Leonberg
Referat für Klimaschutz, Aylina Scheidemantel

> Update 8.8.2024: Ab dem 27. August 2024 sind auch die letzten Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt:Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten EinfamilienhäusernEigentümer:innen von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Eigentümergemeinschaften, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden (Erneuerung von Etagenheizungen)
> 28.6.24 Update: Förderung für Heizung und Sanierung 2024 BEG-Fördermittel enthalten künftig Zuschüsse und FörderkrediteNeben den BAFA-Zuschüssen für Gebäudehülle und Anlagentechnik können nun auch die Heizungszuschüsse der KfW sowie der Ergänzungskredit für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Auf die neue Heizungsförderung warten müssen allerdings bis Ende August noch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von Eigentumswohnungen bei Maßnahmen am Sondereigentum - alle anderen Eigentümer sind schon antragsberechtigt. Die neue BEG-Förderung enthält Zuschüsse und Förderkredite. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen. 
> 16.6.24 der kommunale Wärmeplan wurde am 16. Juni vom Gemeinerat verabschiedet. Näheres mit dem verabschiedeten Plan finden Sier hier Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt Leonberg
>4.4.24 der Energiekreis hat eine Stellungnahme zum Entwurf des kommunalen Wärmeplans Leonberg. Kommunale Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt LeonbergKommunale Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt LeonbergHier klicken. Dieser soll noch im April im Gemeinderat behandelt werden.

> Eigentümer eines selbst genutzen Einfamilienhauses können sich ab 27.2.24 im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.
ab Mai 2024 sind antrags­berechtigt: Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit). Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antrags­berechtigt: Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern. Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden
> 14. März 19 Uhr, Vortrag zu Photovoltaik von Stefan Enz im Bürgerzentrum, Folien hier.
> 5. März, 19:30 Uhr, Vortrag zum neuen Heizungsgesetz von Dr. Rüdiger Beising, Bürgertreff, Warmbronn, Folien  hier.

4. März, 19 Uhr, Vortrag zur Wärmepumpe von Oliver Nick im Bürgerzentrum. Der Vortrag wa sehr informativ, die  ca.60  interssierte Zuhörer haben sich umfassend informieren konnen. Hier finden Sie die Folien zum Vortrag.


> 01.01.2024 Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetz  
    
> Anträge im Förderprogramm für Heizung erst ab Ende Februar                          Ein Antrag bei der KfW für den Zuschuss zu einer förderfähigen Heizung ist aber nicht sofort möglich. Das BMWK geht davon aus, dass die KfW-Bank das Förderprogramm auf der Internetseite erst Ende Februar 2024 freischaltet. Und dies im ersten Schritt wohl nur für selbstnutzende Hauseigentümer:innen. Für andere folgt das später. Bei den weiterhin bei der Bafa angesiedelten Förderbereichen ist schon ab Januar eine Antragstellung möglich. In der Regel dürfen Hauseigentümer:innen, die eine Förderung erhalten wollen, eine neue Heizung erst beauftragen, nachdem sie den Antrag gestellt haben. Davon gibt es für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2024 eine Ausnahme. In dieser Zeit darf man eine:n Handwerker:in eine neue Heizung liefern und installieren lassen, ohne vorher einen Antrag zu stellen. Den kann man bis Ende November 2024 nachholen. Näheres Heizungsförderung für Privatpersonen | KfWhier.

>23.11.23  Vortrag zum neuen Heizungsgesetz. Was gilt ab 1. Januar 2024?, Referent: Dr. Rüdiger Beising, Sprecher Energiekreis am 23.11.23 um 19 Uhr im Bürgerzentrum Leonberg GEG: Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de8.09.23 Neues GEG verabschiedet   BMWK - Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude (energiewechsel.de)> Ab Ende September Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Wallbox und einem Batteriespeicher. Förderung Solaranlage mit Wallbox. Elektroauto ist Voraussetzung. (adac.de). Programm war nach einem Tag ausgebucht.

> Seit 1. August gelten höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen. Volleinspeiser erhalten für Anlagen bis 10 KWp 13 ct/kWh und Überschusseinspeiser (mit Eigenbedarf) 8,2 ct./kWh. Nähers hier: Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer WallboxPhotovoltaikanlage in Verbindung mit einer WallboxPhotovoltaik Steuer: Finanzamt, absetzen, PV-Steuererklärung ☀ (solaranlagen-portal.com)Photovoltaik Steuer: Finanzamt, absetzen, PV-Steuererklärung ☀
> In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten.Photovoltaikanlagen lohnen sich jetzt noch mehr, Solar Cluster Baden-Württemberg e.V, Pressemitteilung - PresseBoxFAQ Photovoltaikpflicht: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)>Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für die Effizienz­haus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausge­schöpft.

>22.2.22 Neustart für die effiziente Gebäudesanierung Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz auch BEG genannt, startet damit wieder.

>2.2.22 Der Stopp der KfW Förderung wurde kurzfristig vom Bundeswirtschaftsministerium korrigiert. Alle Anträge die bis 24. Januar eingegangen sind, sollen doch bewilligt werden.
 >24.1.22 BEG-Förderung gestoppt Wie das Ministerium mitteilt, können ab dem 24.01.2022 keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gelte für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Dabei werde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig eingestellt.

> 11.1.22 BW-e-Solar-Gutschein Seit dem 01. Dezember 2021 können mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land Baden-Württemberg erhalten werden. Voraussetzung ist die Anschaffung eines neuen E-Autos, sowie der Besitz einer Photovoltaikanlage. Mit diesem Gutschein soll die Kombination von Elektromobilität und erneuerbarer Energiegewinnung durch Solarenergie gefördert werden. Bis zu 1.000 Euro Zuschüsse können für Elektrofahrzeuge, die in Baden-Württemberg
zugelassen sind, erhalten werden, sowie weitere 500 Euro für eine Wallbox, welche über eine Photovoltaikanlage versorgt wird.
Weitere Informationen zu dem neuen Gutschein finden Sie bei Ministerium für Verkehr Baden-Württembergs Neuer BW-e-Solar-Gutschein: Volle Ladung Sonne für E-Autos: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) oder direkt bei der L-Bank BW-e-Solar-Gutschein | L-Bank.
>11.1.22 Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gebäuden ab 2022 Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen in Baden-Württemberg bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgt die Pflicht für neue Wohngebäude. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.
Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gebäuden finden Sie unter Energieagentur Landkreis Böblingen - Aktuelles (ea-bb.de).
>14 Dez 21 KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 endet Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab 2022 stärker auf die Modernisierung von Bestandsgebäuden ausgerichtet werden. Im Zuge dessen läuft die Förderung der EffizienzhausStufe 55 für Neubauten zum Januar 2022 aus.

>Nov 21 Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert  ab dem 1. Dezember 2021 die Kombination von Elektromobilität und erneuerbarer Energiegewinnung durch Solarenergie.Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 Kilowatt (kW) Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro.> Im Amtsblatt der Stadt Leonerg wir zur lokalen Agenda eine Artikelserie veröffentlicht. Ein Beitrag befasste sich auch mit dem Energiekreis.Qualitäts­siegel Nach­haltiges GebäudeBEG: Neustart für die energieeffiziente Gebäudesanierung - photovoltaikBEG: Neustart für die energieeffiziente Gebäudesanierung - photovoltaikDruckvorschau

Beisings Traum von flächendeckender Solarenergie.pdf


> Ab 1.7.21  wird die  Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG  neu geregelt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist ein Förderangebot des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus. Sie ersetzt viele bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Ob Heizungstausch, Lüftungsmaßnahmen oder Ausbau zu einem KfW-Haus: Für alle Maßnahmen gibt es attraktive Fördermittel in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Siehe hier: BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Alle Infos | co2online, www.co2online.de/foerdermittel/beg-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/

> Aktuelle Termine finden Sie hier
>Ab 2023 entfallen Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kW Im September 2022 hat das Bundeskabinett eine wichtige fiskalische Neuerung beschlossen: Ab Anfang 2023 ist auf den Ertrag von Photovoltaikanlagen bis 30 kW keine Einkommensteuer mehr zu entrichten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt mit Gewerbe genutzten Immobilien erhöht sich die Grenze auf 100 kW.Außerdem entfällt die Umsatzsteuer auf Kauf, Installation etc. einer PV-Anlage. Das heißt, sie kann zum Nettopreis erworben werden, ohne dass Betreiber zuvor auf die Kleinunternehmerregelung verzichten müssen, um die Vorsteuer geltend zu machen.Diese Beschlüsse vereinfachen und vergünstigen den Betrieb einer eigenen PV-Anlage maßgeblich.GEG-Novelle - Bundestag hat die Gebäude­energie­gesetz-Novelle beschlossen (tga-fachplaner.de)GEG-Novelle - Bundestag hat die Gebäude­energie­gesetz-Novelle beschlossen (tga-fachplaner.de)GEG-Novelle - Bundestag hat die Gebäude­energie­gesetz-Novelle beschlossen (tga-fachplaner.de)GEG-Novelle - Bundestag hat die Gebäude­energie­gesetz-Novelle beschlossen (tga-fachplaner.de)GEG-Novelle - Bundestag hat die Gebäude­energie­gesetz-Novelle beschlossen (tga-fachplaner.de)BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de) Photovoltaik Steuer: Finanzamt, absetzen, PV-Steuererklärung ☀ (solaranlagen-portal.com)

>Die Mittel für das Speicherprogramm Baden-Württemberg sind erschöpft, wie das Umweltministerium mitteilt.

>16.3.21 Baden-Württemberg fördert Solarstromspeicher ab April 2021. Zuschuss für Batteriespeicher / 500 Euro Bonus für Ladepunkte.

Baden-Württemberg fördert ab dem 1. April 2021 wieder Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. In den Jahren 2021 und 2022 stehen für die Förderung zehn Millionen Euro zur Verfügung, das Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" wird erneut aufgelegt. Die Zuschüsse können bei der L-Bank beantragt werden. Näheres hier.

> 17.1.21 Bis 31.1.21 müssen alle Photovoltaikanlagen registriert sein.

Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft ab! Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Im Netzgebiet der Netze BW wurden in den vergangenen Monaten bereits alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung selbst erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung. Weitere Informationen auch unter: www.netze-bw.de/mastr

7.12.20 Heute erschien ein Beitrag des Sprechers des Energiekreises, Dr. Rüdiger Beising in der LKZ. Hier können Sie ihn nachlesen.

>1.12.20 KfW-Zuschuss für E-Auto-Ladestationen in Wohngebäuden Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es seit 24.11.2020 einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt. Dies gilt sowohl für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, als auch für Mieter und Vermieter.
Weitere Informationen direkt bei der KfW (Förderprogramm Nr. 440) Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

seit 1.11.2020 Gebäudeenergiegesetz in Kraft.  Das Gebäudeenergiegesetz vereinheitlicht das Energiesparrecht für Gebäude. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Näheres z.B. hier oder hier

> Effizienter als gedacht, Juli 2020: Altbau-Wärmepumpen brillieren im Fraunhofer-Feldtest Auch in älteren Bestandsgebäuden funktionieren Wärmepumpen einwandfrei, sparen Energie und im Vergleich zu Gas-Brennwertheizungen um 19 bis zu 57 Prozent CO2! Zu diesem Ergebnis kommt der im Juli 2020 veröffentlichte Abschlussbericht des Forschungsprojekts des Fraunhofer ISE „WPsmart im Bestand", in dem über fünf Jahre bis Mitte 2019 56 Altbauten mit Wärmepumpen in der Praxis untersucht wurden. Hier die Pressemitteilung des ISE.

>  Zwei aktuelle Studien bestätigen: EPS ist ein sehr ökologischer Dämmstoff – nicht nur an der Fassade. Bei einer ganzheitliche Bewertung von verschiedenen Dämmstoffalternativen: In den Bauteilen, in denen nur Dämmstoff-Platten eingesetzt werden können, schneidet EPS (Styropor ohne HBCD Flammschutzmittel) damit am vorteilhaftesten ab. Das ergab eine Studie vom ifeu Institut und naturplus.

> 22.5.20 Coronabedingt mussten wir alle unsere Veranstaltungen absagen. Jetzt geht es wieder aufwärts, hoffen wir, es bleibt so. Die monatlichen Energieberatungen finden ab sofort wieder am letzten Freitag im Monat um 17.30 Uhr im Bürgerzentrum statt. Allerdings ist eine Voranmeldung per e-mail (ruediger.beising@t-online.de) erforderlich.

> 4.3.20  Die Vorträge über die neuen Förderungen für energetische Sanierungen und Erneuerbare Energie (Rüdiger Beising) und über die Rolle und Aufgaben des Energieberaters (Andreas Geier) am 28.2.20 im Bürgerzentrum können Sie hier und hier nachlesen. Über 30 Interessenten kamen zu diesem informativen Vortragsabend.

> 17.2.20 Noch mehr Förderung seit dem 01.02.2020 Die Förderung einer BAFA-Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan wurde zum 01.02.2020 von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro Zuschuss für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).

> 30.01.20: Steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung(vom 01.01.2020)
Eigentümer von Gebäuden können seit 1. Januar 2020 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen (bis max. 200.000 Euro) steuerlich absetzen. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen, z.B. neue Fenster oder Dämmung von Dach und Außenwand. Maßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien, z.B. Heizungstausch. Auch Kosten für Energieberater gelten künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen: es können bis zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. 

>23.1.20: Eine gute Übersicht über die aufgrund des Klimapakets geänderten Förderbedingungen erhalten Sie hier.

>10.1.20: Die LKZ hat heute einen Beitrag über den Energiekreis und die Anregungen der lokalen Agenda 21 für mehr Klimaschutz in Leonberg veröffentlicht. Den Beitrag können Sie hier lesen und das Klimaschutzpapier hier.

>10.1.20 Neue Förderung: Das BAFA hat zum 1. Januar 2020 eine neue Förderung für Pelletsheizungen und solarthermische Anlagen aktiviert: Im Neubau können bis zu 35 %, bei Austausch einer alten Ölheizung bis zu 45 % der Investition in die Heizungsanlage gefördert werden. Wichtig: Der Antrag ist nun vor Auftragserteilung zu stellen, das muss nun vollständig online erfolgen. Eine eigene Website informiert anschaulich und mit Beispielen, Download- und Antragsbereich über Hintergründe, Förderbedingungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fördermitteln: www.bafa-förderung.de. Bei der KfW wurden bei den Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen die Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse zum 24.01.2020 erhöht. Des weiteren gelten ab dem gleichen Zeitpunkt beim Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren höhere Förderhöchstbeträge für Wohngebäude: www.kfw.de/kfw.de.html (Quelle: https://www.dgs.de/index.php?id=4123)

>7.1.20 Bundes-Klimaschutzgesetz ist in Kraft getreten Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist am 18. Dezember 2019, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Das Gesetz legt als Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung das nationale Klimaschutzziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 fest.
Dazu schreibt das KSG zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel Treibhausgas, umgerechnet als CO2-Äquivalent, jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen. (Quelle: www.geb-info.de/)

> 7.1.20 Marktanreizprogramm Hohe Austauschprämie nicht nur für Öl-Heizung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) haben das neue Marktanreizprogramm (MAP) bekanntgegeben. Bestandteil ist die im Klimapaket angekündigte Austauschprämie für Öl-Heizungen.

Die Austauschprämie für Öl-Heizungen kann über ein schlankes, vom BAFA administriertes Verfahren beantragt werden. Wer seine Öl-Heizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. zu dieser MAP-Definition eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %. (Quelle: www.geb-info.de/). Näheres hier.

> 2.1.20 Dieses Jahr wird es aufgrund des beschlossenen Klimapakets der Bundesregierung zahlreiche Änderungen bei der Förderung von energiesparenden Anlagen, geben. Dazu gehört auch z.B. die steuerliche Abschreibung bei Energiespar-Investitionen. Wir werden Sie informieren.

Am 12.11. wurde anlässlich des Agendafestes unserem OB Martin G. Cohn das von den Teilnehmern des Klimaschutz-Treffs erarbeitete "Klimaschutzpapier" überreicht. Darin sind Anregungen zusammengestellt für mehr Klimaschutz in der Stadt. Hier können Sie das Papier, das sich an die Verwaltung und die Bürger wendet, herunterladen.

Am 30.10. fand in Weil der Stadt eine Podiumsdiskussion zur Energiewende vor Ort mit einem Impulsvortrag von Dr. Joachim Nitsch statt. Frau Ulrike Otto von der LKZ hat die Moderation übernommen, Dr. Rüdiger Beising war mit auf dem Podium. Hier der Bericht aus der LKZ.

>3. November 19: Eine gute aktuelle Übersicht zu den Kosten für PV Anlagen unterschiedlicher Größe finden Sie hier

>15.Oktober 19: Am 2. Termin wurde ein Klimaschutzpapier mit Anregungen für die Stadt und die Bürger diskutiert und nach einigen Änderungen Ende Oktober verabschiedet. Es soll am 12.11. beim Agendafest unserem OB Martin G. Cohn übergeben werden.

>18. September 19: Am ersten Termin für das Klimaschutzgespräch kamen 13 interessierte Bürger. Nach einer kurzen Einführung durch den Sprecher des Energiekreises Dr. Rüdiger Beising anhand von Folien, die aus aktuellem Anlass um die wichtigsten Beschlüsse des Klimapakets kurzfristig ergänzt wurde, wurde über Möglichkeiten zum Klimaschutz in Leonberg diskutiert. Vorgesehen ist ein Forderungskatalog mit Anregungen zu mehr Klimaschutz an die Stadt aufzustellen und konkrete Anregungen hierzu für die Leonberger Bürger. Die Folien können Sie hier runterladen. Die von Herrn Schumacher angesprochene Serie in der Zeit "Wer rettet das Klima? kann unter ruediger.beising@t-online.de angefordert werden.

>17. Mai 19: Die Veranstaltung "Photovoltaik lohnt sich" am 17.5. war sehr gut besucht mit einer spannenden Diskussion. Hier können Sie die beiden Vorträge hochladen. Stefan Enz und Dr. Rüdiger Beising und hierfile:///C:/Users/R%C3%BCdiger/Downloads/Bestandsaufnahme__Photovoltaik_in_Leonberg%20(10).PDF

>11. April 19: Die gemeinsame Veranstaltung (Energieagentur BB, Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und Energiekreis) im Alten Rathaus in Eltingen "Photovoltaik und Elektromobilität" war mit 70 Besuchern ein voller Erfolg. Hier der Bericht in der LKZ.

>21. Februar 19: Zinssenkung bei der KfW für Wohneigentumsprogramm (124, 134)Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), auf max. 0,75 %

>Januar 19: Jahresmotto der lokalen Agenda 21: "Klimaschutz in Leonberg", zahlreiche Aktivitäten geplant, Energiekreis plant "Solarinitiative".

> 9. Januar 2019: Beitrag in der LKZ zur Solarstromanlagen in Leonberg.

> Januar 19: Förderung für Solarspeicher wird auch 2019 - wenn auch im reduzierten Umfang -in Baden-Württemberg fortgeführt. Näheres hier.https://https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-foerderung/

>1.3.18  Landesgeld für Solarstromspeicher / Förderprogramm am 1. März in Baden-Württemberg gestartet. Das Land Baden-Württemberg hat am 1. März 2018 ein Förderprogramm für Solarstromspeicher aufgelegt. Wer im Südwesten künftig eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Näheres z.B. hier.

22.2.18 Frank Hettler vom Zukunft Altbau  hat vor über 30 Zuhörer in Leonberg einen sehr aufschlussreichen Vortrag über die energetische Sanierung gehalten. In der Diskussion machte er auch klare Aussagen zu strittigen Punkten wie Schimmelbildung und Brandschutz bei der Dämmung.  Hier seine Folien.

> 18.1.18 Der Vortrag von Axel Menger, EnBW über das "Rundum-Sorglos-Paket" EnBW Solar+ war sehr informativ. Hier seine Folien.

22.11.17 Gestiegene Effizienz: Feldtests bestätigen Potenzial von Wärmepumpen als wichtigster Heiztechnik der Zukunft. Pressemitteilung des Fraunhofer Instituts ISE

> am 16. September war landesweiter Energiewendtag und der Energiekreis hatte wiederum einen Informationsstand auf dem Wochenmarkt. Umweltminister Untersteller war dieses Mal für eine Stunde lang bei uns am Stand begleitet von OB Schuler. OB Kandidat Martin Kaufmann kam auch dazu.


PV-Batteriespeicher: Fördertopf aufgestockt, Fördersätze sinken 04.07.2017 - Die Bundesregierung passt die Förderung von PV-Batteriespeichern an: Als Antwort auf die hohe Nachfrage steigt die Förderung in diesem Jahr deutlich. Die Fördersätze sinken ab Oktober jedoch früher als geplant, weil Batteriespeicher immer preiswerter werden. Immer mehr Hausbesitzer nehmen das Photovoltaik-Batteriespeicherprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Anspruch. Deshalb wurden der Fördertopf jetzt nochmal aufgefüllt.

Weil die Anschaffungskosten jedoch stärker gesunken sind als gedacht, hat die Bundesregierung deshalb nun beschlossen, die Fördersätze für die Speicher schneller als geplant zu reduzieren, um eine Überförderung zu vermeiden.
Zurzeit liegt der Fördersatz noch bei 19 Prozent (Anteil der Nettoinvestitionskosten für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers). Er sinkt ab dem 1. Juli 2017 wie geplant auf 16 Prozent. Die nächsten beiden Absenkungen werden vorgezogen: Bereits ab Oktober 2017 gilt ein Fördersatz von 13 Prozent. Ab Januar 2018 sinkt er dann letztmalig auf 10 Prozent.
Weitere Details in der angepassten Förderbekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter "BAnz AT 20.06.2017 B1".

Die Förderung erfolgt direkt über die KfW; alle Infos zum Programm "Erneuerbare Energien – Speicher" finden Sie hier.

> Der Energiekreis Leonberg erhielt am 24.5.17 einen Scheck in Höhe von 500 € für ihre Arbeit von der Kreissparkasse Böblingen aus Anlass ihres Jubiläums 10 Jahre "Energie clever nutzen".

> Neue Förderung für Batteriespeicher von bis zu 19%. Seit Januar 2017 unterstützt die KfW-Bank die Installation von PV-Anlagen mit Speicher bzw. die Nachrüstung eines Speichers bei bestehenden PV-Anlagen wieder mit einer Förderung. Bis zu 19% (16% ab dem 1. Juli 2017) der förderfähigen Kosten erhält der Kunde als Tilgungszuschuss auf sein KfW-Darlehen einbezahlt.

> Die LKZ berichtete am 24.4.17 über unsere sechste Solarstrombürgeranlage. Hier klicken.

8.2.2017 Photovoltaik lohnt sich immer mehr. Die Vergütungssätze sind bis April 2017 konstant geblieben. Bis 10 kWp gibt es 12,30 ct./kWp und bis 40 kWp 11,96 ct./kWp. Dagegen sind die Anlagenpreise weiter gefallen. Und bei Nutzung des Eigenverbrauchs wird es noch interessanter. Lesen Sie hier.

> 22.12.2016 Förderung der Heizungsoptimierung: Alle Fragen und Antworten hier.

16.12.2016 Heizstäbe können die Eigenverbrauchsquote erhöhen. Solarstrom wird auch für Warmwasser interessant     Ein aufschlussreicher Beitrag  im enbausa Portal

> 8.12.2016 In der LKZ ist heute ein Bericht über 20 Jahre Energiekreis erschienen. Am 15.12. wurden wir beim Agendafest von OB Schuler geehrt.


> 24.11.2016 Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien
Ab dem 18.11.2016 gibt es im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard mit der Programmnummer 270 einige attraktive Neuerungen:
-Sie dürfen den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
-Modernisierungen finanzieren wir, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
-Den Erwerb gebrauchter Anlagen finanzieren wir, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
-Es gibt eine zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren Zinsbindung.
-Photovoltaikanlagen werden zukünftig ebenfalls im Programm 270 finanziert. (Mitteilung KfW)

>11.10.16 KfW-Programm für Batteriespeicher für 2016 ausgesetzt. Anträge können erst wieder 2017 gestellt werden

Im März ist ein neues Förderprogramm der KfW für PV-Batteriespeicher gestartet, nun sind die Mittel für 2016 ausgeschöpft, neue Anträge sind erst wieder ab dem kommenden Jahr möglich, dann zu schlechteren Konditionen als bislang, da die Förderung in Halbjahresschritten sinkt. Die KfW empfiehlt für die Übergangszeit das Programm Erneuerbare Energien Standard als Kreditprogramm. Da gibt es allerdings keinen Tilgungszuschuss. http://www.enbausa.de/solar-geothermie/aktuelles/artikel/kfw-programm-fuer-batteriespeicher-fuer-2016-ausgesetzt-5663.html

21.9.16 Gestern wurde in der Bücherei Rutesheim die Ausstellung des Solarenergiefördervereins Bayern e.V. (SeV) "Gebäudeintegrierte Solartechnik" eröffnet. Den Einführungsvortrag hielt Sebastian Flade vom SeV und anschließend sprach Dr. Rüdiger Beising zum Thema "Photovoltaik lohnt sich immer noch!". Die Vorträge können Sie hier und hier nachlesen. Die Ausstellung ist bis zum 4. Oktober geöffnet.

> 17.9.16 Zum Energiewendetag Baden-Württemberg hatten wir einen gut besuchten Informationsstand auf dem Leonberger Wochenmarkt.



> 7.9.16 Bis 40% Zuschuss für Brennstoffzellenheizungen! Die KfW startet ab sofort ein neues Zuschuss-Förderprogramm. Gefördert werden stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung für Wohngebäude. Das neue Produkt "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" (433) können private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. 
Damit soll die Einführung innovativer Brennstoffzellentechnologie für die Wärme- und Stromversorgung in Deutschland angestoßen werden. Alle Förderdetails und Informationen zum Antragsweg finden Sie auf der Homepage der KfW.

> 1.9.16 Heizungsoptimierung wird seit August gefördert Mit einem satten Zuschuss will das Bundeswirtschaftsministerium seit 1. August 2016 in energetisch veralteten Heizungskellern aufräumen. Wer den heimlichen Stromfresser ungeregelte Heizungspumpe ersetzt, erhält bis zu 30 Prozent Förderung. Auch der hydraulische Abgleich mit dem Einbau programmierbarer Thermostatventile werden belohnt. Wer eine hocheffiziente Umwälz- oder Warmwasserpumpe einbauen und / oder einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt, bekommt bis zu 30 Prozent Zuschuss auf die Nettoinvestitionen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Das neue Förderprogramm ist für Privatpersonen, Unternehmen und freiberuflich Tätige, Kommunen; kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Das Antragsformular liegt auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).  Die höchstmögliche Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro. Weitere Informationen unter der Homepage des BAFA.

11.7.16 Batteriespeicher werden zum Eigenbedarf immer interessanter. Hier ein Link mit guten Informationen zu diesem Thema http://enerkeep.com/DE/de#fuer-wen-lohnen-sich-solarbatterien 

> 7.7.16 Das EEG wurde wieder novelliert. Für kleine Hausdachanlagen bis 10 kWp ändert sich nichts. Die Einspeisevergütung bleibt 2016 bei 12,31 ct/kWh. Fotovoltaik lohnt sich weiterhin. Insbesondere bei Nutzung des Eigenbedarfs.

23.6./15.4.16 Die Stellungnahme der Netze BW zum "Balkonmodul" besagt folgendes:  

  - Die geplante Anlage muss über Webportal der Netze BW angemeldet werden.

- Die Anlage muss durch eine eigetragene Elektrofachkraft installiert und im Inbetriebsetzungsprotokoll dokumentiert werden.

- Die Inbetriebnahme mit dem sog. "Wielandstecker" wird von der Netze BW akzeptiert, wenn die Elektrofachkraft diese installiert. Ideal wäre ein völlig separater Stromkreis.

- Falls kein rücklaufgesperrter Bezugszähler als Messeinrichtung verwendet wird, muss in der Regel ein Zweirichtungszähler installiert werden.

Auf der Internetseite der Netze BW finden Sie die Hinweise zum Balkonmodul: https://www.netze-bw.de/kunden/einspeiser-eeg/anschluss/

> 7.4.16 Der Vortrag von Herrn Müller, S-I-Z über die Balkonmodule stieß auf sehr großes Interesse.. Die endgültige Stellungnahme des Netzbetreibers liegt noch nicht vor. Auf jeden Fall ist eine Anzeige vor Installation der Anlage beim Netzbetreiber erforderlich! Die Installation darf nur von einer zugelassenen Elektrofachkraft erfolgen. Im Öko-Test MUM 3/15 war folgender Beitrag hierzu zu lesen:                                  Technik, Installation, Vorschriften:

 Für wen lohnen sich die Minianlagen überhaupt? Für jeden, der keine Möglichkeit hat, eine größere Photovoltaikanlage (ab ein bis zwei Kilowatt Leistung) installieren zu lassen, aber trotzdem einen Teil seines Strombedarfs mit Solarstrom decken will, tagsüber andauernd mindestens 100 bis 150 Watt Strom verbraucht und einen nach Süden ausgerichteten Montageort hat, der ganzjährig
nicht beschattet wird durch Bäume oder Nachbarhäuser. Was beinhalten die Bausätze? Meistens ein bis zwei Solarmodule mit je 250 bis 300 Watt, einen Wechselrichter, Anschlusskabel. Benötigt wird außerdem ein Befestigungsset und für den Anschluss weiteres Installationsmaterial. Wer mehr Module verbauen kann, sollte sich besser beim Fachhändler ein Angebot für eine Komplettanlage mit Installation einholen. Denn die Kleinstanlagen sind im Vergleich zu Komplettanlagen verhältnismäßig teuer. Funktionieren die Systeme? Die meisten angebotenen Systeme bestehen aus Modulen und Wechselrichtern, die in der Branche als zuverlässig gelten. Sie liefern in der Praxis aber oft geringere Erträge als in den Prognosen der Hersteller angegeben, wie ein Test der Zeitschrift c’t zeigte (Heft 19/2013). Nicht wegen Qualitätsmängeln, aber die Prognosen basieren oft auf Erträgen größerer Anlagen, deren Wirkungsgrade die Kleinanlagen nicht erreichen und die Module lassen sich nicht immer optimal zur Sonneneinstrahlung ausrichten oder werden zeitweise verschattet. Stromsparende Haushalte können den Solarstrom selten vollständig selbst verbrauchen. Sind die Geräte denn technisch in Ordnung? Da es bisher weder spezielle Normen noch Tests oder Gütesiegel für die Minikraftwerke gibt, muss man selbst prüfen, ob die angebotenen Geräte den aktuellen Vorschriften entsprechen (siehe „So prüfen Sie das Angebot“). Die Informationen der Anbieter sind zum Teil unvollständig oder irreführend. Beispielsweise sollten nur Wechselrichter mit integriertem NA-Schutz eingesetzt werden. Eine feste Montage der Solarmodule ist unerlässlich – die Anbieter zeigen auf Fotos aber auch mobile Aufstellungen, die weder sturmsicher sind noch vor Diebstahl schützen. Darf ich die Systeme überhaupt betreiben? Verboten sind die Anlagen nicht. Unklar ist derzeit aber, welche technischen und rechtlichen Vorschriften auf diese Kleinanlagen anzuwenden sind. Viele Regeln wurden eigentlich für größere Dachanlagen formuliert und sind bei den Minikraftwerken
unverhältnismäßig. Den bisherigen Anbietern ist es aber in Deutschland noch nicht gelungen, Vereinfachungen wie in den Niederlanden zu erreichen. Kann ich sie selbst installieren? Modul und Wechselrichter lassen sich per Do-it-yourself montieren und die elektrische Verbindung geschieht über laiensichere Steckverbinder. Für den Anschluss ans Hausnetz ist aber in der Regel ein Elektriker notwendig, weil die Verbindung über vorhandene Schukosteckdosen nach Expertenmeinung weder sicher noch erlaubt ist. Speise ich meinen Strom ins Netz? Das sollte man möglichst vermeiden. Bei zwei und mehr Modulen oder niedrigem Stromverbrauch lässt sich eine Einspeisung aber kaum vermeiden. Dann wird es kompliziert, weil der vorhandene Stromzähler ausgetauscht werden müsste und zu klären ist, ob und wie der eingespeiste Strom vergütet werden soll. Kann ich mich über die Vorschriften hinwegsetzen? Wo kein Kläger, da kein Richter. Und größere Unfälle sind nicht sehr wahrscheinlich – mag man denken. Aber Juristen raten davon ab, allzu sorglos Photovoltaikanlagen beispielsweise über Schukostecker mit dem Hausnetz zu verbinden. Abgesehen vom Rechtsstreit mit dem Netzbetreiber besteht unter ungünstigen Umständen Gefahr für Leib und Leben durch elektrischen Schlag, wie sich bei Prüfung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie bei verschiedenen Wechselrichtern gezeigt hat. Auch Versicherungen für Hausrat, Gebäude und Haftpflicht werden sich dann möglicherweise weigern zu zahlen. Vier Millionen Balkons gibt es hierzulande, die geeignet sind, Solarstrom einzufangen. Das Unternehmen Indielux hat für diesen
Zweck eine neuartige Halterung für Energie entwickelt. Die Berliner Architektin Astrid Schneider hat einen Solarfensterladen entwickelt, dessen Module auch beim Schließen der Sonne zugewandt bleiben.

Autor: Thomas Seltmann

> 19.2.16 Ab März gibt es wieder Geld für PV-Speicher     Einen neuen Schub für Batteriespeicher könnte das Förderprogramm bringen. © Varta

Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Millionen Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert.
Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien.
Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden.

Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Vom 1.März 2016 bis 31. Dezember 2018 unterstützt der Staat den Kauf von netzdienlichen Solarbatterien mit anfänglich 500 Euro je Kilowatt Peak PV-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen. Quelle: BMWi / pgl

>15.2.16 Die Bilanz unserer Energie-Infotage 2015 finden Sie hier.

> 5.1.2016 Zulässiger Energiebedarf von Neubauten sinkt Neuerungen 2016: Mehr Fördergelder, höhere Anforderungen für Heizungen mit Solarthermie gibt es seit Jahresbeginn mehr Fördergelder. © EnBauSa.de/ Berres

Mit dem Jahresbeginn sind einige Änderungen in Kraft getreten, die für Bauherren und Modernisierer wichtig sind. So gilt seit dem 1. Januar 2016 die zweite Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Damit werden die energetischen Anforderungen für Neubauten noch einmal verschärft. Außerdem startete das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums und die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) ist in Kraft getreten. Wohngebäude, für die ab 1. Januar der Bauantrag oder die Bauanzeige eingereicht wird, müssen der EnEV zufolge einen um 25 Prozent geringeren Primärenergiebedarf zum Heizen, Lüften, Kühlen und für die Warmwasserbereitung haben als bisher. Außerdem müssen die Energieverluste über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust H'T) um 20 Prozent reduziert werden. Bestandsgebäude sind  nicht von den neuen gesetzlichen Auflagen betroffen.

Primärenergiefaktor sinkt Wer auf Wärmepumpentechnologie setzt, profitiert von einer weiteren Neuerung: Ab dem 1. Januar gilt mit 1,8 ein geringerer Primärenergiefaktor für Strom. Dieser Wert beschreibt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Je stärker der Anteil regenerativer Energie am Strommix wächst, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Bisher lag er bei 2,4. Durch die Senkung sinkt automatisch der Primärenergiebedarf von Wärmepumpen.

Mehr Geld für effiziente Heizungen Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern, Rohrleitungen und Lüftungsanlagen) gefördert.
Die Beantragung der Förderung für das Lüftungs- und Heizungspaket erfolgt bei Heizungssystemen, die fossile Energien nutzen, über die bewährte Antragstellung im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" als Zuschuss oder Kredit. So wird beispielsweise der Zuschuss bei Inanspruchnahme des Heizungs- oder Lüftungspakets von 10 Prozent auf 15 Prozent der Investitionskosten aufgestockt. 

Die Beantragung der Förderung des Heizungspaketes bei Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt im Rahmen  des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Antragsteller können im Rahmen des Heizungspakets einen Zusatzbonus von 20 Prozent des bisherigen MAP-Förderbetrags für den Heizungsaustausch und einen Zuschuss von 600 € für die Heizungsoptimierung erhalten – beispielsweise, wenn die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert wird. Im Regelfall dürfte Eigenheimbesitzern für die solare Heizungsmodernisierung künftig ein Zuschuss in Höhe von mindestens 3.600 Euro winken. Auszug aus: http://www.enbausa.de/finanzierung-beratung/aktuelles/artikel/neuerungen-2016-mehr-foerdergelder-hoehere-anforderungen-5186/1.html

> 29.7.15 Pro Wohneinheit gibt es von der KfW 100.000 Euro

Höhere Fördersummen für Sanierung ab AugustHöhere KfW-Kredite für Sanierung gibt es ab August. © B. Baumann

Wer sein Haus mit einem Kredit der KfW aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (KfW-Programm 151/152) energetisch optimieren will, kann ab dem 1. August auf eine höhere Fördersumme zurückgreifen. Der Maximalbetrag steigt dann von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass der Bauherr das Gebäude auf das Niveau eines Effizienzhauses nach den Kriterien der KfW bringt. Gleichzeitig gibt es höhere Tilgungszuschüsse. Ein Tilgungszuschuss ist der Teil eines Kredits, der nicht zurückbezahlt werden muss. Er ... » mehr

> 28.3.15 Zuschüsse erhöht. Ob Solarthermieanlage, Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe - die Umstellung der Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien wird mit dem Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Möglichkeiten dazu ab 1.4.2015 noch einmal verbessert. In dem vorliegenden Beitrag finden Sie Informationen zur Förderung und auch hier in dem Flyer, sowie hier in der Tabelle.

> 12.3.15 Landtag beschließt Novelle zum Erneuerbaren Energien Gesetz Die Novelle bringt eine Verschärfung der Anforderungen beim Austausch von zentralen Heizungsanlagen. Künftig müssen 15 % Erneuerbare Energien eingesetzt werden. Der Hausbesitzer hat aber eine Wahlfreiheit. Näheres erfahren Sie hier.

> 12.3.15 Ab April mehr Geld für Solaranlagen und Pelletöfen Die Mindestförderung für Solaranlagen zur Unterstützung der Heizung erhöht sich zum April von 1.500 auf 2.000 Euro. Für den Einbau von Pelletöfen mit Wassertasche gab es bislang mindestens 1.400 Euro, nun sind es mindestens 2.000 Euro. Für Pelletkessel erhöhte sich der Mindestfördersatz von 2.400 Euro auf 3.000 Euro. Anträge müssen bei der Bafa gestellt werden.

Mehr zum Thema Zuschüsse für klimafreundliche Heizungsanlage werden erhöht auf www.strom-magazin.de

>17.2.15 Einzigartige Darlehenskonditionen im Ländle Die Konditionen für Altbausanierungskredite sind so gut wie noch nie. Erst zu Jahresbeginn wurde der Tilgungszuschuss für die bundesweiten KfW-Effizienzhauskredite um 5 Prozentpunkte auf bis zu 22,5 % erhöht. Nun legt die landeseigene L-Bank im Ländle noch was drauf: Im Januar hat sie den Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus-Sanierungsvorhaben in Baden-Württemberg um weitere 2 Prozentpunkte auf bis zu 24,5 % verbessert.

Insgesamt maximal 18.375 Euro Tilgungszuschuss werden den Kreditnehmern jetzt gewährt. Fast ein Viertel eines Sanierungskredites wird in Baden-Württemberg künftig maximal erlassen – im Dezember lag der Wert noch bei höchstens 17,5 %. aus: http://www.geb-info.de/gentner

> 14.1.2015 Neue Photovoltaikvergütung seit 1. Januar: So rechnen sich Solaranlagen weiterhin – Tipps für Privatleute und Firmen. Hier klicken.

> Schonfrist für alte Kaminöfen läuft Ende 2014 aus.  Schluss ist ab dem 1. Januar 2015 für alte Holzöfen, die Grenzwerte nicht einhalten.

Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen ausgemustert werden. Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin. Bei manchen Ofentypen sei noch eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen sollten aber auch sie ausgetauscht werden.

Festgelegt sind die neuen Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz 1. BlmSchV. Bislang galt für die Einhaltung der strengeren Grenzwerte eine Übergangsfrist, die ab 2015 schrittweise eingeschränkt wird.

Am 28.11. hat die Fa. Solarconsult einen Vortrag über Solarspeicher gehalten. Die Folien finden Sie hier.

Am 8.11. haben wir eine PV Anage mit Li-Ionenspeicher in Höfingen besichtigt. Die ersten sehr aufschlussreichen Ergebnisse hat uns Herr Wimmer mit einigen Folien zur Verfügung gestellt (s. hier)

EnEV 2014 im Bestand: alte Heizkessel Ende 2014 außer Betrieb nehmen

Die Nachrüstpflicht für Heizkessel wird sich nach EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) auch  durch die neue EnEV 2014 erweitern: Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die 1985 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden, darf man sie nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die bereits bestehende Austauschpflicht für Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 aufgestellt wurden besteht weiterhin.

Nach wir vor genießen folgende Heizungs-Anlagen einen Bestandsschutz und Eigentümer können sie weiter betreiben: Niedertemperatur-Heizkessel,Brennwert-Heizkessel,Heizungsanlagen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW, Heizkessel für marktunübliche flüssige oder gasförmige Brennstoffe, Anlagen, mit denen nur das warme Wasser bereitet wird, Küchenherde, Geräte, die hauptsächlich ausgelegt sind um den Raum in dem sie aufgestellt sind zu beheizen die jedoch auch Warmwasser für die Zentralheizung und für sonstigen Gebrauch liefern.

Am 1. Mai tritt die EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) in Kraft! Die wichtigsten Änderungen sind:

Hausbesitzer müssen bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen moderne Heizsysteme austauschen. Für viele Altanlagen gibt es Ausnahmen.

Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten in einer Stufe um 25 %, ab dem 1. Januar 2016. Verschärfung der Anforderung im Neubau an die Mindestqualität der Gebäudehülle, um durchschnittlich 20 % ab dem 1. Januar 2016.

 Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmeregeln betreffen eigen genutzte Wohnhäuser.

Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis sind: Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlagepflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflichtangaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen.

>4.2.14 Zinssenkung in vielen KfW-Förderprogrammen.  Ab 30. Januar 2014 werden bei den Programmen Energieeffizient Sanieren 151, 152 die Zinsen (eff.) auf 1 % gesenkt! Näheres hier.

>3.2.14 Hausbesitzer sollten jetzt die Abgaswerte checken lassen Ende 2014 droht für alte Kaminöfen das Aus

Kaminöfen machen unabhängiger von den steigenden Heizöl- und Erdgaspreisen. Im Jahr 2014 könnte in vielen Anlagen jedoch das Feuer ausgehen. Bis Ende des Jahres müssen ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. "Hausbesitzer sollten deshalb schnellstmöglich einen Kaminofencheck durch einen Fachmann durchführen lassen, um noch Zeit für eine Nachrüstung zu haben", sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem Landesprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Näheres hier.

> 19.1.2014: „Energie-Checks“ der Energieberatung der Verbraucherzentrale werden ab Januar 2014 auch im Landkreis Böblingen angeboten. Vier Energieberater starten ab sofort mit dieser Vor-Ort-Beratung in Ergänzung zur seit 2008 im Landratsamt Böblingen stattfindenden stationären Beratung der Energieagentur Kreis Böblingen. Näheres hier.

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Auf dem Agendafest zur Energiewende  am 24.11.15 wurden die Gewinner des  Wettbewerbs und des Quiz bekanntgegeben.

1. Preis: Robert Schuchmann für einfachen  Solarkocher aus Karton und Alufolie, Preis: E-Bike

2. Preis: Herr Sebastian Oberbillig, Lehrer u. Tomas Hrubec, Schüler Kl. 10a, ALS Vorschlag: Einspeisung des PV Stroms von LeoSolar6 in Schule und Betrieb eines Batteriespeichers)   Gewinn: Solarmodul und Solarrucksack, Solarradio
3. Preis: Herr Werner Kern (Vorschlag: Wasser sparen durch Mehrfachnutzung im Haushalt)                                           Gewinn: Solar Gartenleuchte und LED Solarlichterkette
4. Preis: Herr Bernd Heger  (Vorschläge: Licht einsparen bei Straßenlampen (nachts reduzieren, nicht nach oben abstrahlen, und Abschalten Leuchtreklame nachts) Gewinn: LED Solarlichterkette

Sonderpreis: Schülerinnen u. Schüler der Klasse 4a August-Lämmle-Schule, Klassenlehrerin Frau Häring (Zeichnungen) Gewinne: Windräder mit Solarantrieb, Bausatz

Sonderpreis:  Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Gruppe Physik,  Fahrt im Mai 2016 zum Wasserkraftwerk Iffezheim/Rhein

Umweltministerin Tanja Gönner bei der Preisübergabe an Mitglieder der "Sonnenregion" Leonberg-Ditzingen-Gerlingen am 29. Mai 2008 in Stuttgart


 Der Energiekreis verleiht ein einfaches Gerät (Horizontoskop), womit Sie bei Planung einer Solaranlage, die mögliche Verschattung, bestimmen können. Information bei Impressum, Kontakt.

> Aktuelle Meldungen vom Solarserver www.solarserver.de/solarmagazin/news.html  

> Aktuelle Meldungen vom BINE Fachinformationsdienst         www.bine.info 

> Ein kleiner, lesenswerter "Nachhaltigkeitslexikon" hat unser Partner der Sonnenregion, der Arbeitskreis Energie der lokalen Agenda 21 Gerlingen erstellt: http://www.gerlingen.de/servlet/PB/menu/1114400/index.html

 

LEO wird solar. Warmes Wasser vom Dach und ein Graureiher dazu - mitten in Leonberg