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> Aktuelle Termine finden Sie hier.
> Die Internetseite der Energieagentur Böblingen EA BB informiert umfassend über alle aktuelle Themen zu Energieeinsparung und Erneuerbare Energien:www.ea-bb.de

>18.01.2012 (ea bb, www.ea-bb.de)
KfW baut Sanierungsförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus.
So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4.000 Euro (vorher: 2.000 Euro) erhöht und dafür ein eigenes Programm "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung" aufgelegt.
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist u.a. der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen für private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten am 1. Januar 2012 auf 7,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.750 Euro je Wohneinheit, gestiegen (vorher: 5 %, max. 2.500 Euro).

Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

23.11.2011 (www.ea-bb.de)
Sanierungsleitfaden erschienen: Erfolgreich Sanieren in zehn Schritten
Unabhängige Experten von der Landesenergieagentur KEA und dem Landesprogramm Zukunft Altbau haben in zehn kompakten Kapiteln zusammengestellt, was es alles für eine erfolgreiche Sanierung braucht - von der ersten Diagnose über ein fachliche Planung bis hin zur gelungenen Umsetzung.
Der Leitfaden soll Hauseigentümer im Sanierungsprozess unterstützen und den Weg zu einem geordneten Bauablauf aufzeigen. Ziel ist, dass alle Chancen genutzt werden, ob beim Einsparpotenzial oder bei der gestalterischen Aufwertung des Gebäudes.

Der Leitfaden ist in zehn Schritte unterteilt und orientiert sich am normalen Bauablauf. Die Kapitel geben Tipps für den erfolgreichen Sanierungseinstieg und Antworten auf Finanzierungsfragen. Weiterhin geht der Leitfaden darauf ein, welche Gesetze und Normen eingehalten werden müssen, was bei der Angebotseinholung zu beachten ist und wie man zu einer ganzheitlichen Planung gelangt. Am Ende jeden Schrittes sind die wichtigsten Fragestellungen und Themen nochmals in einer Checkliste zusammengefasst.

Quelle und weitere InformationenZukunft AltbauSanierungsleitfaden online

>24.10.2011 Die Energieagentur: Austausch alter Heizungspumpen gegen hocheffiziente Pumpen empfehlenswert
Zum Start der Heizsaison lohnt es sich für Verbraucher, einen Blick auf den Stromverbrauch der Heizungspumpe zu werfen. Da die Pumpe während der gesamten Heizperiode im Einsatz ist, kann sie bis zu 10 Prozent des Stromverbrauchs in einem 4-Personen-Haushalt verursachen.

Alte und ungeregelte Pumpen können die Stromkosten dabei pro Jahr um bis zu 120 Euro nach oben treiben. Die Energieagentur Kreis Böblingen empfiehlt daher den Austausch alter, ineffizienter gegen moderne Pumpen. Gerade in älteren Heizungssystemen kommen Heizungspumpen zum Einsatz, die überdimensioniert sind oder ohne Steuerung betrieben werden. Sie stellen wesentlich mehr Leistung zur Verfügung als eigentlich benötigt wird - und treiben dadurch die Stromkosten unnötig in die Höhe. Moderne Pumpen werden durch einen kleinen Motor geregelt und passen ihre Leistung dem aktuellen Bedarf an. Und verbrauchen damit deutlich weniger Strom. So verursacht ein neues, energieeffizientes Modell gerade einmal 22 Euro an Stromkosten im gesamten Winter. Beim Kauf einer neuen Heizungspumpe können sich Verbraucher an einem freiwilligen EU-Label orientieren, das dem EU-Label für Haushaltsgeräte nachempfunden ist. Anhand unterschiedlicher Energieeffizienzklassen von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient) lässt sich auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient eine Pumpe ist. (http://www.ea-bb.de/de/aktuell/beitraege/2011/11-10-24_hocheffiziente-pumpen.php)

> Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). (Quelle: bafa).

>22.8.11: Weniger Fördermittel für Solarheizung ab 2012
Bauherren oder Hausbesitzer, die Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Raumheizung nutzen wollen und von den aktuellen guten Förderkonditionen profitieren möchten, müssen noch dieses Jahr einen Antrag stellen. Darauf weist der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH) in einer Pressemitteilung hin. Denn derzeit erstattet der Staat bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten zurück. Pro Quadratmeter Kollektorfläche gibt es einen Zuschuss von 120 bis 180 Euro. Nach dem 30.12.2011 liegt die Fördersumme nur noch bei 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Lediglich Kombianlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Mehrfamilienhäusern werden auch im kommenden Jahr mit 180 Euro pro Quadratmeter unterstützt.

>21.8.11. der Energiekreis hat aus aktuellem Anlass eine Erklärung zu den Hausschäden in Leonberg-Eltingen abgegeben, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Erdsondenbohrung aufgetreten sind.

>12.7.11: keine Veränderung der Einspeisevergütung für Photovoltaik zum 1. Juli.
In seiner Sitzung am Freitag, den 8. Juli 2011, hat sich der Bundesrat abschließend mit der EEG-Novelle befasst. Der Bundesrat hat dabei beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Somit kann das EEG in der vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Fassung in Kraft treten.
>27.04.2011 27.04.2011 Neues EEWärmeG tritt zum 1. Mai in Kraft
Am 15.04.2011 ist im Bundesgesetzblatt Teil I das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsan-passungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) vom 12.04.2011“ veröffentlicht worden. Im Rahmen des Artikelgesetzes ist unter anderem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geändert worden.

> Das neue EEWärmeG tritt am 1. Mai 2011 in Kraft
Wesentliche Neuerungen: Präzisierung und Erweiterung des Gesetzes bezüglich Kälte und der Nutzungspflicht zur Deckung des KälteenergiebedarfsEinführung einer Vorbildfunktion bei der Nutzung erneuerbarer Energien für öffentliche Gebäude (mit eng abgegrenztem Profil), auch für bestehende Gebäude bei einer „grundlegenden Renovierung“Die Handwerkskammern können Fortbildungsprüfungsregelungen zur Fortbildung von Installateuren für den Einbau von Wärmepumpen, oder für Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus Biomasse, solarer Strahlungsenergie oder Geothermie erlassenDefinition „Sachkundiger“Quelle Energieagentur Böblingen http://www.ea-bb.de/de/aktuell/beitraege/2011/11-04-27_neues-eewaermeg.php  

>Am 15.03.2011 traten neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Ab sofort können Förderanträge entsprechend den neuen Konditionen gestellt werden. Die zum Teil bis Ende des Jahres befristeten Verbesserungen betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Holzheizungen und Wärmepumpen. Näheres finden Sie bei der Energieagentur Böblingen unter: http://www.ea-bb.de/de/aktuell/beitraege/2011/11-04-27_neues-eewaermeg.php

>
22.03.2011
Erhöhung der Förderung erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm
Am 15.03.2011 traten neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Ab sofort können Förderanträge entsprechend den neuen Konditionen gestellt werden. Die zum Teil bis Ende des Jahres befristeten Verbesserungen betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Holzheizungen und Wärmepumpen.

Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde befristet auf jetzt 120 Euro/m² angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) sinkt sie wieder auf 90 Euro/m². Weitere Anreize bald tätig zu werden, ergeben sich aus dem Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Er beträgt in diesem Jahr 600 Euro, danach 500 Euro. Gleichermaßen ist für den Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse eine Degression von 600 Euro auf 500 Euro nach dem Jahreswechsel vorgesehen.
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden jetzt wieder mit pauschal 1.000 Euro gefördert, wenn sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Die technischen Anforderungen an Wärmepumpenanlagen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist jetzt die Wärmeleistung statt bisher die Wohnfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.


Quelle Energieagentur Böblingen:http://www.ea-bb.de/de/aktuell/beitraege/2011/11-03-22_erhoehung-map-2011.php
Weitere Informationen bieten die Informationsseite  www.solartechnikberater.de sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

>KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen ab 1.3.2011

Zum 01.03.2011 ergeben sich Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen.
 (Quelle Energieagentur Böblingen)

>Wichtige Änderungen 2011:  Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen wurde zum 1. Januar erneut gekürzt. Hausbesitzer, die eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Zum 1.7.2011 wird je nach Zubau in den Monaten März - Mai die Einspeisevergütung noch einmal um 3 - 15 % gekürzt.(22.1.11)

Wegen des enormen Zubaus an neuen Photovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden mit dieser Begründung ihre Strompreise erhöhen.
>In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können Eigentümer in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.
Mehr zum Thema Für die Sanierung von Haus und Wohnung gelten neue Regeln auf www.strom-magazin.de

>Neuer Feldtest des Fraunhofer Instituts ISE belegt neue Wärmepumpen sind effektiver geworden. Die mittlere Jahresarbeitszahl (JAZ) lag bei erdgekoppelten Wärmepumpen bei 3,9. Weitere Informationen erhalten Sie hier. (20.4.10)

>Ab 22. März 2010 gelten strengere Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Inkrafttreten der Novelle der 1. BimSchV). So werden stufenweise die Anforderungen für Holzfeuerungen verschärft. Es gibt Übergangsfristen für bestehende Feuerungen (2015 bzw. 2025).

>Seit 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz auch für Altbauten. Wenn Sie ihre Heizung austauschen, müssen Sie erneuerbare Energien einsetzen. Näheres siehe Meldung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz weiter unten.

>Eine gute Übersicht zu den Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz finden Sie hier und das Bundesgesetz hier.

> EnEV 2009: Ab 1. Oktober gilt die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung. Welche Fassung der EnEV gilt für Bauvorhaben? Ist es die aktuelle EnEV 2007 oder bereits die neue, verschärfte EnEV 2009? Was ändert sich durch die novelliert EnEV 2009 für Neubau und die Änderungen, Anbauten und Umbauten im Baubestand? Welche neuen Berechnungs- und Überprüfungs-Methoden greifen ab Herbst für die Energieausweise? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie unter www.enev-online.org und hier.

Umweltministerin Tanja Gönner bei der Preisübergabe an Mitglieder der "Sonnenregion" Leonberg-Ditzingen-Gerlingen am 29. Mai 2008 in Stuttgart

> In die Handwerkerliste wurden drei Betriebe, die Thermographie-Aufnahmen anbieten, aufgenommen (7.05.08)

> Die STIFTUNG WARENTEST hat im Heft test 3/08 einen aktuellen Qualitätstest für Warmwassersolaranlagen veröffentlicht. Von 12 untersuchten Anlagen erhielten 10 die Note gut bzw. sehr gut, 2 erhielten befriedigend. Eine Kopie des Testes ist in unserer Energiesprechstunde erhältlich.

> Ab 1. April 2008 müssen in Baden-Württemberg nach dem "Erneuerbare Wärmegesetz" neue Wohngebäude einen 20 Prozent-Anteil erneuerbare Energien aufweisen. Für bestehende Gebäude gilt dies ab 2010 - allerdings nur 10 % Erneuerbare Energien. Das Umweltministerium hat hierzu einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt.

> Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine Stelle "Wärmepumpendoktor" eingerichtet, wo sich Wärmepumpenbesitzer, die Probleme damit haben, kostenlos beraten lassen können. http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/183437, Tel.: 0711/123-2200

> Seit 2008 gibt es mehr Geld vom Bund - die Klimaprämie. Siehe  Förderprogramme

> Der Energiekreis verleiht ein einfaches Gerät (Horizontoskop), womit Sie bei Planung einer Solaranlage, die mögliche Verschattung, bestimmen können. Information bei Impressum, Kontakt.

> Aktuelle Meldungen vom Solarserver www.solarserver.de/solarmagazin/news.html  

> Aktuelle Meldungen vom BINE Fachinformationsdienst         www.bine.info 

> Ein kleiner, lesenswerter "Nachhaltigkeitslexikon" hat unser Partner der Sonnenregion, der Arbeitskreis Energie der lokalen Agenda 21 Gerlingen erstellt: http://www.gerlingen.de/servlet/PB/menu/1114400/index.html

 

LEO wird solar. Warmes Wasser vom Dach und ein Graureiher dazu - mitten in Leonberg



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